Das Verbrennen von Reisig und Gartenabfällen ist anmeldepflichtig beim Ordnungsamt (Tel. 09342/301-251). Der Anmeldende muss seine Adresse und eine Handy-Nummer beim Ordnungsamt angeben, auf der er während des Verbrennens erreichbar ist und sich an gewisse Regeln halten.
Wenn ein Abbrand nicht angemeldet wurde und es kommt zu einem Feuerwehreinsatz, dann ist der Verantwortliche voll ersatzpflichtig für Feuerwehr- und Polizeieinsatz. Desweiteren darf der Rauch Nachbarn nicht belästigen.