Holzlagerung im Überschwemmungsbereich Aalbach

Information der Stadtverwaltung:

Die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, ist im 10 Meter Bereich des Gewässerstreifens außerhalb von Dertingen sowie im 5 Meter Bereich innerhalb von Dertingen verboten. Damit sind auch Holzlegen oberhalb der Uferkante des Aalbaches nicht erlaubt, da bei Hochwasser ein Abschwemmen möglich ist.

Es sollen in den vorgenannten Bereichen keine Holzlegen neu aufgeschichtet und vorhandene Lager entfernt werden ! Eine Überprüfung erfolgt zu gegebener Zeit.

Ortschaftsrat Dertingen